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Heute haben die Gewerkschaftsorganisationen die Vereinbarung für die Erneuerung des Nationalen Kollektivvertrages des Kredit- und Finanzsektors (NAKV ABI) unterschrieben. Hier zusammengefasst die folgenden Punkte:
WIRTSCHAFTLICHER TEIL: monatliche Erhöhung insgesamt von 435 Euro für die mittlere Einstufung (Berufsebene 3 Grad 4) in vier Abschnitten:
1. Juli 2023 – 250 Euro
1. September 2024 – 100 Euro
1. Juni 2025 – 50 Euro
1. März 2026 – 35 Euro
Im Dezember wird über die oben beschriebene tabellarische Erhöhung somit auch die Nachzahlung der Rückstände von 1.250 Euro, immer bezogen auf die mittlere Einstufung (Berufsebene3 Grad 4), vorgenommen.
ABFERTIGUNG (TFR): ab Datum 1. Juli 2023 wird die vollständige Berechnungsgrundlage wiederhergestellt.
ARBEITSZEIT: ab dem 1. Juli 2024 vermindert sich die wöchentliche Arbeitszeit um 30 Minuten und sinkt von 37,5 Stunden auf 37 Stunden.
KONTROLLRAUM: Stärkung der Funktion dieser Schaltzentrale bezüglich der Entwicklung von Modellen für die Arbeitsorganisation, der Veränderungen durch neue Technologien und der Digitalisierung der Banken.
PARTIZIPATION: Einführung einer Möglichkeit zur Feststellung von Beteiligungsformen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Leben des Unternehmens, um den Wandel und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz mitzugestalten.
NATIONALE KOMMISSION FÜR DIE SICHERHEIT: Ausweitung der Zuständigkeiten auch zur Bekämpfung von arbeitsbedingtem Stress.
VERPFLICHTUNG DER VERTRAGSPARTEIEN: Aufhebung des Verbots, Arbeitsleistung für Dritte zu erbringen, vorbehaltlich der gesetzlichen Einschränkungen.
ESSENSGUTSCHEINE: Der Mindestbetrag wird von 1,81 Euro auf 4 Euro angehoben (derzeitige Grenze für die Steuerbefreiung für Essensgutscheine in Papierform).
HANDELSPOLITIK/VERKAUFSDRUCK: Die Vereinbarung vom 8. Februar 2017 wird zu einem fixen Bestandteil des NAKV und damit zu einem eigenen Vertragsartikel.
KRANKENSTAND: Die Erhöhung der Krankheitsdauer um 50 % wird auch im Falle einer Arbeitsunfähigkeit gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes 104/92 anerkannt (sog. “Schweregrad”).
MUTTERSCHAFTS- UND VATERSCHAFTSURLAUB: Die Obergrenze von insgesamt fünf Monaten wurde abgeschafft, auch die Zeiten des vorzeitigen Arbeitsverbots (sog. „Risikoschwangerschaft“) werden zu 100 % vergütet.
DIENSTFAHRTEN: Kilometerberechnungen und die entsprechenden Vergütungen bleiben unverändert, aber es erhöht sich um einen Tag im Monat die Anzahl der Tage, die von der Berechnung des Tagegeldes ausgenommen sind.
FUNGIBILITÄT: Die vollständige Fungibilität innerhalb der Kategorie der „Quadri direttivi“ wird strukturell und die Anreifung der höheren Einstufung und die damit verbundenen verschiedenen Grade der „Quadri direttivi“ steigt von fünf auf sechs Monate, in Anpassung an die gesetzlichen Bestimmungen.
EINVERNEHMLICHE VERSETZUNGEN: Das Lebensalter und die Kilometergrenzen bleiben unverändert. Es erhöht sich die Dienstaltersvoraussetzung von 22 auf 23 Jahre.
GEMEINSAME ERKLÄRUNG ZU BELÄSTIGUNG UND GEWALT: sie wird ein Artikel des Vertrages.
AUS- UND WEITERBILDUNG, TECHNOLOGISCHE INNOVATION UND BILATERALITÄT: Die Gesamtstundenzahl der bezahlten Aus- und Weiterbildung steigt von 32 auf 37 Stunden im Jahr; auf Ersuchen der betrieblichen Gewerkschaften wird eine Unterstützung durch ABI und die nationalen Sekretariate eingeführt, um einen Abschluss von kollektiven Vereinbarungen zu erreichen.
BESCHÄFTIGUNGSFONDS: Erhöhung der Beiträge zur Förderung einer stabilen Beschäftigung auch im Süden, die Staffel zum Generationenwechsel, Einführung eines zusätzlichen Beitrags für Unternehmen, die keine Stellen abbauen, und Aufstockung der Notfallfinanzierung im Solidaritätsfonds zugunsten von Angestellten, die entlassen werden, ohne die Möglichkeit, auf den außerordentlichen Teil des Fonds Zugang zu haben.
SOLIDARITÄTSFONDS: Einführung der Möglichkeit, die so genannte „Generationenstaffel“ auf freiwilliger Basis durchzuführen (Verringerung der Arbeitszeit drei Jahre vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben bei anteilsmäßiger Bezahlung und voller Deckung der Sozialversicherungsbeiträge, mit entsprechender Einstellung junger Menschen).
INKLUSION UND CHANCENGLEICHHEIT: Aufwertung der Themen mit Verweis auf die Bearbeitung durch die entsprechenden Kommissionen.
PROSOLIDAR: Einführung eines speziellen Vertragsartikels, der eine Erhöhung des freiwilligen Jahresbeitrags von 6 auf 10 Euro vorsieht.
Die Vereinbarungen sehen somit eine starke wirtschaftliche Anerkennung, einen neuen Schutz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Einführung von notwendigen Instrumenten vor, zur Bewältigung der Veränderungen im Sektor, die durch die technologische Innovation und die Digitalisierungsprozesse entstehen.
Die Inhalte der Erneuerung werden den Versammlungen präsentiert, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Stimme zu den erzielten Vereinbarungen zu geben.
Rom, 23. November 2023
Die nationalen Sekretariate
FABI – FIRST CISL – FISAC – UILCA – UNISIN